Ratgeber · Kitas

Kita-Reinigung in Bayern: Was der Hygieneplan verlangt

Böden täglich, Spielzeug alle drei Monate, Grundreinigung einmal im Jahr: Für Kitas in Bayern gibt es klare Vorgaben, wie oft was gereinigt werden muss. Dieser Beitrag zeigt, was das Infektionsschutzgesetz und das Merkblatt des Landesamts verlangen, wer wofür zuständig ist und wie Sie das in den Vertrag mit Ihrer Reinigungsfirma bringen.

Von Germany CleaningVeröffentlicht am 7. Oktober 2026Lesezeit 12 Minuten
Garderobe einer Kita mit bunten Kinderjacken an Holzhaken

Kurz beantwortet

Jede Kita muss nach Paragraf 36 des Infektionsschutzgesetzes einen Hygieneplan haben, und Teil davon ist ein Reinigungs- und Desinfektionsplan. Für Bayern gibt das Landesamt für Gesundheit (LGL) die Richtwerte vor: Fußböden täglich feucht wischen, Sanitärräume und Türklinken täglich, Möbeloberflächen wöchentlich, Spielzeug alle drei Monate (in Krippen wöchentlich), Wischbezüge täglich bei mindestens 60 Grad waschen, Grundreinigung einmal im Jahr. Desinfiziert wird nur gezielt, etwa am Wickeltisch.

Verantwortlich bleibt die Einrichtung, auch wenn eine Firma reinigt. Deshalb muss für jede Zeile des Plans feststehen, ob das Kita-Team oder die Reinigungsfirma sie erledigt, und genau das gehört ins Leistungsverzeichnis.

Warum jede Kita einen Hygieneplan braucht

Kindertageseinrichtungen sind Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Das steht in Paragraf 33, und daran hängt Paragraf 36: Jede Kita muss in einem Hygieneplan festlegen, wie sie Infektionen vorbeugt, und sie steht dabei unter der Aufsicht des Gesundheitsamts. [3] Ein Teil dieses Hygieneplans ist der Reinigungs- und Desinfektionsplan. Er legt fest, was wie oft, womit und von wem gereinigt wird.

Für die Praxis ist ein Punkt entscheidend: Die Verantwortung bleibt bei der Einrichtung, auch wenn eine Reinigungsfirma die Arbeit macht. Der bundesweite Rahmenhygieneplan für Kindereinrichtungen sagt das ausdrücklich. Die Leitung trägt die Verantwortung für die Hygiene, der Plan muss ausgehängt und einmal im Jahr geprüft werden, und bei der Vergabe an eine Fremdfirma gehören Festlegungen zur Reinigung und zur Kontrolle in den Vertrag. [2] Wer eine Firma beauftragt, gibt also die Arbeit ab, nicht die Pflicht.

Was das LGL-Merkblatt für Bayern vorgibt

Für Bayern hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) einen Vorschlag veröffentlicht, wie so ein Plan aussehen kann. Das Merkblatt „Routinemäßige Hygienemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen“ liegt seit Oktober 2025 in einer neuen Fassung vor. [1] Es ist keine Vorschrift, sondern eine Vorlage, die jede Einrichtung an ihre Räume anpassen soll. In der Praxis ist es aber der Maßstab, an dem sich Gesundheitsämter und Träger orientieren. Das sind die Vorgaben, die für die Reinigung zählen:

BereichWasWie oft laut LGL
BödenFußböden feucht wischenTäglich und bei Verschmutzung
BödenTeppichböden saugen, dazu feucht reinigen (Sprühextraktion)Saugen täglich, Feuchtreinigung zweimal im Jahr
MöbelSchränke, Stühle, Heizkörper und Regale feucht wischenEinmal pro Woche
SpielzeugFeucht reinigen, wenn möglich in der Spülmaschine ab 65 Grad oder in der Waschmaschine ab 60 GradAlle drei Monate, in Krippen wöchentlich
KücheArbeitsflächen und Spülbecken reinigen, danach wischdesinfizierenTäglich
KücheKühlschränke auswischenEinmal pro Woche
SanitärWaschbecken, Armaturen, Türklinken und HandgriffeTäglich
SanitärToiletten, Sitze, SpültastenTäglich, bei Durchfallerkrankungen zusätzlich wischdesinfizieren
SanitärWände im SpritzwasserbereichEinmal pro Woche
WickelbereichWickelfläche reinigen, Desinfektion je nach Auflage nach jeder Nutzung oder einmal werktäglichNach jeder Nutzung
WickelbereichWindeleimer leeren und feucht reinigenArbeitstäglich
TextilienWischbezüge und Reinigungstücher waschen, ab 60 Grad mit Desinfektionswaschmittel oder ab 90 Grad, und vollständig trocknenTäglich
GeräteReinigungswagen und Geräte reinigen und trocken lagernTäglich nach Dienstende
GesamtGrundreinigung mit Lampen, Fenstern, Heizkörpern, Türen, Teppichböden, Vorhängen, Jalousien und TurngerätenEinmal pro Jahr

Dazu kommen Regeln, die für alle Zeilen gelten: Gereinigt wird im Scheuer-Wisch-Verfahren, also mit mechanischem Druck und feuchtem Tuch, nicht nur mit Sprühnebel. Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden an einem Ort gelagert, an den Kinder nicht herankommen. Und Wischtextilien werden nur nach Einsatzbereich zusammen gewaschen, die Lappen aus der Küche also nicht mit den Bezügen von der Bodenreinigung. [1]

Reinigen oder desinfizieren?

Diese Frage kommt bei fast jeder Besichtigung, und die Antwort aus den Vorgaben ist eindeutig: Im Normalbetrieb wird gereinigt, nicht desinfiziert. Der Rahmenhygieneplan hält fest, dass eine routinemäßige Desinfektion in der Kindereinrichtung in der Regel nicht notwendig ist. Gezielt desinfiziert wird dort, wo Krankheitserreger auftreten und weitergetragen werden können, also bei Verunreinigungen mit Erbrochenem, Stuhl, Urin oder Blut. [2] Das LGL sieht die Wischdesinfektion im Alltag nur an wenigen Stellen vor: an Küchenarbeitsflächen nach der Reinigung, am Wickeltisch, bei Töpfchen und WC-Kindersitzen und an den Toiletten, wenn Durchfallerkrankungen auftreten. [1]

Für die Reinigungsfirma heißt das zweierlei. Eine Flächendesinfektion gehört nicht pauschal in jeden Raum. Das wäre teuer und belastet Oberflächen und Raumluft, ohne dass es etwas bringt. Und wo desinfiziert wird, muss es richtig passieren: mit einem Mittel aus der Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH), in der vorgeschriebenen Konzentration, mit Einwirkzeit, und ohne dass hinterher trocken nachgewischt wird. Für den Ausbruchsfall, etwa wenn mehrere Kinder gleichzeitig Magen-Darm haben, gelten eigene Regeln, die das Gesundheitsamt vorgibt. Das Merkblatt klammert diesen Fall ausdrücklich aus.

Wer macht was: Kita-Team oder Reinigungsfirma?

Hier entsteht der häufigste Streit, und er entsteht fast nie aus bösem Willen. Der Hygieneplan listet dreißig Aufgaben, das Leistungsverzeichnis der Reinigungsfirma zehn, und was dazwischen liegt, macht niemand. Die Lösung ist nicht, alles der Firma zu geben. Vieles muss sofort passieren, wenn die Firma gar nicht im Haus ist. Die Lösung ist eine Liste, in der jede Aufgabe einen Namen hat. In der Praxis hat sich diese Aufteilung bewährt:

AufgabeÜblichWarum
Böden, Sanitärräume, Türklinken, Möbeloberflächen, Müll, Seife und PapierReinigungsfirmaPlanbare Arbeit außerhalb der Betreuungszeit, mit Maschinen und Farbsystem
Esstische nach dem Essen, Wickeltisch nach jeder Nutzung, Töpfchen, ErbrochenesKita-TeamMuss sofort passieren, die Firma ist dann nicht da
Spielzeug, Bettwäsche, Handtücher, SandkastenKita-TeamHängt an der Gruppe und an personengebundenen Dingen
KüchenarbeitsflächenBeide, getrennt nach ZeitpunktDas Team nach der Zubereitung, die Firma abends mit dem Rest der Küche
Wischbezüge und Tücher waschenReinigungsfirma für ihre eigenen, das Team für seineBeide Seiten haben Textilien im Einsatz, beide brauchen eine Regel
Grundreinigung, Teppich-Sprühextraktion, FensterReinigungsfirmaBraucht Maschinen und freie Räume, also die Schließzeit

Die genaue Grenze ist Verhandlungssache. Wichtig ist nur, dass sie gezogen wird, schriftlich, und dass beide Seiten dieselbe Fassung haben. Ein Wickeltisch, den das Team nach jeder Nutzung desinfiziert und die Firma abends noch einmal mitnimmt, ist doppelt gereinigt. Ein Wickeltisch, bei dem beide denken, der andere macht das, ist gar nicht gereinigt.

Was ins Leistungsverzeichnis gehört

Ein Reinigungsangebot für eine Kita sollte sich direkt aus dem Hygieneplan ableiten lassen. Prüfen Sie, ob diese Punkte drinstehen, bevor Sie unterschreiben:

  • Alle Räume mit ihrer Nutzung, getrennt nach Krippe und Kindergarten, denn in der Krippe gelten kürzere Intervalle.
  • Der Takt je Raumart, übernommen aus dem Hygieneplan: Böden und Sanitär täglich, Oberflächen wöchentlich, Wände im Sanitärbereich wöchentlich.
  • Das Zeitfenster, in dem gereinigt wird, außerhalb der Betreuungszeit, und wer den Schlüssel hat.
  • Der Wickelbereich als eigene Position mit der Regel, was die Firma dort abends macht.
  • Verbrauchsmaterial: Seife, Papierhandtücher, Toilettenpapier und Müllbeutel, und ob sie im Preis enthalten sind.
  • Ein Farbsystem für Tücher und Wischbezüge, damit nichts aus dem Sanitärbereich in den Gruppenraum wandert, und die tägliche Aufbereitung bei mindestens 60 Grad.
  • Die Lagerung der Mittel in einem abschließbaren Raum oder Schrank, nicht im Waschraum der Kinder.
  • Die Grundreinigung als eigene Position mit Termin in der Schließzeit, dazu die Teppichreinigung zweimal im Jahr und die Fensterreinigung.
  • Eine Vertretungsregel für Krankheit und Urlaub und eine Ansprechperson, die Sie am selben Tag erreichen.
  • Die Kontrolle: ein Tageskontrollblatt oder eine Begehung in festem Abstand, und ein Reklamationsweg mit Frist zur Nachbesserung.
  • Die kalkulierten Stunden je Einsatz. Ohne sie lässt sich nicht prüfen, ob der Preis zum Takt passt.

Der letzte Punkt entscheidet mehr über die Qualität als jeder andere. Wie Sie ein Angebot mit dieser Zahl in zwei Minuten auf Plausibilität prüfen, steht im Beitrag Reinigungsangebote vergleichen.

Was die Stadt München für ihre Kitas festgelegt hat

Wie ein großer Träger das in der Praxis regelt, lässt sich seit Kurzem öffentlich nachlesen. Im September 2026 hat das Referat für Bildung und Sport auf eine Stadtratsanfrage geantwortet und dabei die Standards für die städtischen Kitas offengelegt. [4] Anlass war eine Einrichtung in Giesing, in der Eltern jedes Jahr vor den Sommerferien selbst einen Grundputz machten und klebrige Böden und unhygienische Toiletten meldeten. Laut Leitung reinigte dort eine Kraft jedes Stockwerk, rund 200 Quadratmeter mit zwei Sanitärbereichen, in 45 Minuten.

Die Antwort der Stadt beschreibt, was sie von ihren Reinigungsfirmen verlangt. In Kindergärten und Horten findet die Unterhaltsreinigung in allen Bereichen werktäglich statt, dazu kommt eine monatliche Intensivreinigung der Feinsteinzeugböden. Die Grundreinigung erfolgt einmal jährlich, dabei wird die Beschichtung des Bodens abgetragen, der Boden gründlich gereinigt und neu beschichtet. In Krippen wird nach einem zweistufigen Wischverfahren gearbeitet, erst feucht vorgewischt und dann nass gewischt, und die Grundreinigung entfällt deshalb. Die Verträge sind Werkverträge, geschuldet ist nach den Worten der Stadt „ein Stück sauberes Haus“, Zeitvorgaben gibt es nicht.

Interessant ist vor allem der Teil zur Kontrolle. Die Technische Hausverwaltung und die Kitaleitungen prüfen die Reinigung anhand von Reinigungsplan und Leistungsverzeichnis und nehmen Grund-, Zwischen-, Fenster- und Sonderreinigungen ab. Bei Mängeln gibt es ein festes Verfahren in vier Stufen: zuerst eine formlose Aufforderung mit Frist, dann eine schriftliche Mängelrüge, dann die Übergabe an das Kommunalreferat, und am Ende Rechnungskürzung durch die Vergabestelle. Für die Kita in Giesing waren zwischen 2022 und 2025 keine Mängel in diesem Verfahren eingegangen. Die Lehre daraus gilt für jeden Träger: Was nicht schriftlich gemeldet wird, gilt als in Ordnung. Wer mit der Reinigung unzufrieden ist, braucht einen Reklamationsweg und muss ihn benutzen.

Grundreinigung: Einmal im Jahr, in der Schließzeit

Das LGL-Merkblatt nennt eine Grundreinigung pro Jahr, der bundesweite Rahmenhygieneplan zwei. Welche Zahl im eigenen Hygieneplan steht, entscheidet die Einrichtung. In beiden Fällen ist die Liste dieselbe: Lampen, Fenster, Heizkörper, Türen, Teppichböden, Vorhänge, Jalousien, Turngeräte, Verkleidungen und Regale. Vieles davon fällt in der täglichen Reinigung nie an, Vorhänge und Turngeräte zum Beispiel. Deshalb lohnt es sich, die Liste aus dem Merkblatt einmal mit der Firma durchzugehen und jede Position zuzuordnen.

Beim Zeitpunkt gibt es wenig Spielraum. Böden müssen frei sein und nach einer neuen Beschichtung mehrere Stunden trocknen, Teppiche nach der Sprühextraktion ebenfalls. Das geht nur in der Schließzeit, in Bayern meist im August, bei stark genutzten Böden ein zweites Mal um Weihnachten. Termine in diesen Wochen sind früh vergeben und sollten im Frühjahr feststehen. Wenn die Unterhaltsreinigung und die Grundreinigung von verschiedenen Firmen gemacht werden, müssen Pflegemittel und Beschichtung zusammenpassen, sonst wird der Boden nach wenigen Wochen wieder grau. Mehr dazu im Beitrag Unterhaltsreinigung oder Grundreinigung.

Sechs Stellen, an denen es in Kitas hakt

Die folgenden Punkte tauchen bei Besichtigungen immer wieder auf. Keiner davon ist ein Zeichen für schlechten Willen, fast alle sind ein Zeichen für ein Leistungsverzeichnis, in dem etwas fehlt.

  • Klebrige Böden im Gruppenraum. Meist ist das Reinigungsmittel überdosiert oder das Wischwasser wird zu selten gewechselt. In Krippen hilft das zweistufige Wischen, erst feucht, dann nass.
  • Der Waschraum riecht, obwohl täglich gereinigt wird. Der Geruch sitzt in Fugen, Sockelleisten und unter dem Toilettenrand. Dort kommt die tägliche Reinigung nicht hin, das braucht eine Zwischenreinigung in festem Abstand.
  • Staub auf Heizkörpern, Regalen und Fensterbänken. Die wöchentliche Reinigung der Oberflächen steht im Merkblatt, aber oft nicht im Vertrag.
  • Ein Wischbezug für alle Räume. Ohne Farbsystem wandert der Schmutz aus dem Sanitärbereich in den Gruppenraum. Das Merkblatt verlangt getrennte Textilien je Einsatzbereich.
  • Reinigungsmittel stehen offen im Waschraum der Kinder. Das verstößt gegen den Hygieneplan und ist eine Gefahr. Mittel gehören in einen abschließbaren Schrank.
  • Niemand weiß, wann die letzte Grundreinigung war. Dann liegt sie meist länger als ein Jahr zurück. Der Termin gehört in den Jahresplan der Einrichtung, nicht nur in den der Firma.

Die Kurzfassung

Der Hygieneplan ist Pflicht, und die Reinigung ist ein Teil davon. Das LGL-Merkblatt gibt für Bayern die Intervalle vor: Böden und Sanitär täglich, Oberflächen wöchentlich, Spielzeug vierteljährlich, Wischbezüge täglich waschen, Grundreinigung einmal im Jahr. Desinfiziert wird gezielt, nicht flächendeckend. Die Verantwortung bleibt bei der Leitung, deshalb muss für jede Zeile des Plans klar sein, ob das Team oder die Firma sie erledigt. Ein gutes Leistungsverzeichnis übernimmt den Takt aus dem Hygieneplan, nennt die Stunden und regelt die Kontrolle. Und ein guter Anbieter fragt bei der Besichtigung zuerst nach dem Hygieneplan, bevor er einen Preis nennt. Was in der Kita-Reinigung von Germany Cleaning enthalten ist, steht auf der Leistungsseite.

Über Germany Cleaning. Wir reinigen seit über 20 Jahren Büros, Praxen, Kitas und Wohnanlagen im Großraum München. Die Beiträge in diesem Ratgeber stützen sich auf amtliche Vorgaben, Normen und die Praxis der Gebäudereinigung. Alle Quellen sind unter dem Beitrag genannt.

Quellen

  1. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Routinemäßige Hygienemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen. Vorschlag für den Aufbau eines Reinigungs- und Desinfektionsplans, Stand Oktober 2025. Zur Quelle
  2. Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG, Rahmenhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Kindereinrichtungen, Stand April 2007. Zur Quelle
  3. Paragraf 33 Infektionsschutzgesetz, Gemeinschaftseinrichtungen, und Paragraf 36, Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen. Zur Quelle
  4. Landeshauptstadt München, Rathaus Umschau 184/2026 vom 25. September 2026, Reinigung in den städtischen Kitas, Antwort des Referats für Bildung und Sport auf die Stadtratsanfrage vom 19. August 2025. Zur Quelle
  5. Paragraf 72a Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Zur Quelle

Häufige Fragen

Kurz gefragt, kurz beantwortet

Muss jede Kita einen Hygieneplan haben?

Ja. Kindertageseinrichtungen sind Gemeinschaftseinrichtungen nach Paragraf 33 des Infektionsschutzgesetzes, und Paragraf 36 verpflichtet sie, in Hygieneplänen festzulegen, wie sie Infektionen vorbeugen. Das Gesundheitsamt überwacht das. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist der Teil davon, der die Reinigung regelt. Ausgenommen ist nur die Kindertagespflege, also Tagesmütter und Tagesväter.

Wie oft müssen die Böden in einer Kita gewischt werden?

Täglich und zusätzlich bei Verschmutzung, und zwar feucht. Das gilt nach dem LGL-Merkblatt für alle Räume, in denen Kinder sich aufhalten, also Gruppen-, Schlaf-, Garderoben- und Sanitärräume. Teppichböden werden täglich gesaugt und zweimal im Jahr feucht gereinigt, zum Beispiel mit einem Sprühextraktionsgerät.

Muss in der Kita täglich desinfiziert werden?

Nein. Im Normalbetrieb wird gereinigt, nicht desinfiziert. Eine Wischdesinfektion sieht das LGL nur an bestimmten Stellen vor: an Küchenarbeitsflächen nach der Reinigung, am Wickeltisch, bei Töpfchen und WC-Kindersitzen und an den Toiletten, wenn Durchfallerkrankungen auftreten. Bei einem Ausbruch, etwa wenn mehrere Kinder Magen-Darm haben, legt das Gesundheitsamt zusätzliche Maßnahmen fest.

Brauchen die Reinigungskräfte ein erweitertes Führungszeugnis?

Das Gesetz knüpft die Pflicht an den Kontakt zu Kindern. Nach Paragraf 72a des Achten Sozialgesetzbuchs legen die Träger fest, welche Tätigkeiten je nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts ein Führungszeugnis voraussetzen. Wer nach Betreuungsschluss reinigt, hat in der Regel keinen Kontakt zu den Kindern. Viele Träger verlangen das Zeugnis trotzdem in ihren Vereinbarungen. Fragen Sie Ihren Träger und nehmen Sie die Anforderung in den Reinigungsvertrag auf.

Darf während der Betreuungszeit gereinigt werden?

Der Rahmenhygieneplan sieht vor, dass die Reinigung in der Regel in Abwesenheit der Kinder stattfindet. Praktisch heißt das: nach Betreuungsschluss oder vor der Öffnung. Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen außerdem so gelagert werden, dass Kinder nicht herankommen. Wenn tagsüber etwas passiert, etwa ein Kind erbricht, reinigt und desinfiziert das Team sofort selbst.

Wie oft ist eine Grundreinigung in der Kita nötig?

Das LGL-Merkblatt für Bayern sagt einmal im Jahr, der bundesweite Rahmenhygieneplan für Kindereinrichtungen nennt zweimal. Maßgeblich ist, was im Hygieneplan Ihrer Einrichtung steht. Üblich ist ein Termin in der Sommerschließzeit, bei stark genutzten Böden ein zweiter zu Weihnachten oder eine Zwischenreinigung der Laufzonen.

Wer kontrolliert, ob die Reinigungsfirma den Plan einhält?

Die Einrichtung selbst, in der Regel die Leitung oder eine beauftragte Person. Der Rahmenhygieneplan verlangt dafür Festlegungen zur Eigenkontrolle, ausdrücklich auch bei der Vergabe an Fremdfirmen. Bewährt haben sich ein kurzes Tageskontrollblatt und eine Begehung mit der Objektleitung der Firma in festem Abstand. Das Gesundheitsamt prüft bei seinen Begehungen, ob der Plan vorhanden ist und eingehalten wird.

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