Ratgeber · Reinigungsarten

Unterhaltsreinigung oder Grundreinigung: Was Ihr Objekt wann braucht

Beide Begriffe stehen in fast jedem Angebot, gemeint sind aber verschiedene Dinge. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied, zeigt die Stufe dazwischen und hilft Ihnen zu entscheiden, was Ihr Objekt in welcher Situation braucht.

Von Germany CleaningVeröffentlicht am 21. September 2026Lesezeit 9 Minuten
Maschinelle Bodenreinigung mit einer Scheuersaugmaschine in einem Gewerbeobjekt

Kurz beantwortet

Die Unterhaltsreinigung ist die laufende Reinigung in festen Abständen, im Gewerbe meist ein bis fünfmal pro Woche. Sie hält einen sauberen Zustand. Die Grundreinigung ist eine intensive Einzelmaßnahme, in der Regel ein bis zweimal pro Jahr. Sie stellt einen sauberen Zustand wieder her, weil sie entfernt, was die laufende Reinigung nicht hinbekommt: alte Pflegefilme, Kalk, eingetretenen Schmutz und Ablagerungen an schwer zugänglichen Stellen.

Die beiden Leistungen ersetzen einander nicht. Fast jedes gewerblich genutzte Objekt braucht beide, nur in sehr unterschiedlicher Häufigkeit.

Der Unterschied auf einen Blick

Am einfachsten merken Sie sich die beiden Begriffe über ihr Ziel. Die Unterhaltsreinigung arbeitet gegen den Schmutz von heute, die Grundreinigung gegen das, was sich über Monate angesammelt hat. Daraus ergibt sich alles Weitere: Häufigkeit, Verfahren, Dauer und die Art der Abrechnung.

UnterhaltsreinigungGrundreinigung
ZielSauberen Zustand haltenSauberen Zustand wiederherstellen
HäufigkeitTäglich bis wöchentlich, nach festem PlanEin bis zweimal pro Jahr oder zu einem Anlass
UmfangBöden, Oberflächen, Sanitärräume, Abfall, VerbrauchsmaterialAlle Flächen einschließlich Ecken, Fugen, Heizkörpern, Türen, Rahmen, Leuchten und Bodenbeschichtung
VerfahrenWischen, Saugen, Feuchtreinigung von HandGrundreiniger und Maschine, anschließend neue Pflege oder Beschichtung
DauerMinuten bis wenige Stunden pro EinsatzEin Tag bis mehrere Tage, je nach Fläche
BetriebLäuft nebenher oder außerhalb der ArbeitszeitRäume müssen meist geräumt werden, Böden brauchen Trocknungszeit
AbrechnungLaufend, in der Regel als monatliche PauschaleEinmalig, nach Fläche, Belag und Zustand

Wo die Unterhaltsreinigung aufhört

Die Unterhaltsreinigung ist die Leistung, die Sie im Alltag wahrnehmen: Die Böden sind gesaugt oder gewischt, Schreibtische und Ablagen staubfrei, die Sanitärräume gereinigt, die Abfallbehälter geleert. In einem Büro passiert das je nach Nutzung ein bis fünfmal pro Woche, in einer Praxis oder Kita jeden Tag.

Für die Frage dieses Beitrags ist wichtiger, was nicht dazugehört. Die laufende Reinigung ist auf Tempo ausgelegt. Eine Reinigungskraft hat für einen Raum wenige Minuten und arbeitet die Flächen ab, die täglich benutzt werden. Flächen über Griffhöhe, Heizkörper, der Bereich hinter schweren Möbeln, Fugen und vor allem die Pflegeschicht des Bodenbelags bleiben außen vor. Das ist kein Mangel, sondern so kalkuliert. Genau an diesen Stellen entsteht über die Monate der Bedarf, den die Grundreinigung deckt.

Was die Grundreinigung anders macht

Die Grundreinigung bearbeitet ein Objekt einmal vollständig und mit anderen Mitteln. Statt Wischmopp und Allzweckreiniger kommen Grundreiniger und Maschinen zum Einsatz, und pro Quadratmeter steht ein Vielfaches der Zeit zur Verfügung. Auf elastischen Böden wie PVC oder Linoleum wird dabei der alte, vergraute Pflegefilm vollständig entfernt und neu aufgebaut. Teppichböden werden nass gereinigt statt nur gesaugt. Dazu kommt alles, was die laufende Reinigung auslässt, von der Sockelleiste bis zur Leuchte.

Das hat zwei praktische Folgen, die Sie bei der Planung kennen sollten. Die Räume müssen ganz oder abschnittsweise geräumt werden, und frisch beschichtete Böden oder gereinigte Teppiche sind mehrere Stunden nicht nutzbar. Eine Grundreinigung ist deshalb immer ein Termin, keine Nebensache im laufenden Betrieb.

Die Stufe dazwischen: Zwischenreinigung

In vielen Angeboten fehlt eine dritte Leistung, die zwischen beiden liegt und Geld sparen kann. Bei der Zwischenreinigung, auch Intensivreinigung genannt, werden nur die stark beanspruchten Zonen intensiver bearbeitet, also Eingang, Flure, Laufwege und der Bereich vor der Teeküche. Auf beschichteten Böden geschieht das häufig im Cleaner-Verfahren: Eine Einscheibenmaschine arbeitet ein Pflegemittel in die oberste Schicht ein, entfernt Absatzstriche und eingetretenen Schmutz und gleicht kleine Schäden im Pflegefilm aus. Die Beschichtung bleibt dabei erhalten.

Der Nutzen liegt im Intervall. Ein Pflegefilm verschleißt nicht gleichmäßig, sondern dort, wo gelaufen wird. Wer diese Zonen ein oder zweimal im Jahr auffrischen lässt, schiebt die vollständige Grundreinigung der gesamten Fläche hinaus. Für ein Objekt mit großen Fluren und wenig genutzten Nebenräumen ist das oft die wirtschaftlichste Lösung. Fragen Sie danach, wenn Ihnen jemand pauschal zwei Grundreinigungen pro Jahr anbietet.

Wie oft? Richtwerte nach Objektart

Für einige Objektarten gibt es amtliche Vorgaben oder Normen, für andere nur die Erfahrung der Branche. Die Tabelle trennt beides, damit Sie wissen, worauf Sie sich berufen können.

ObjektUnterhaltsreinigungGrundreinigungGrundlage
BüroEin bis fünfmal pro Woche, je nach Belegung und PublikumsverkehrEinmal pro Jahr, bei starker Nutzung zweimalBranchenüblich
ArztpraxisAn jedem Praxistag, nach dem Hygieneplan der PraxisNach Hygieneplan, üblich sind ein bis zwei Termine pro JahrKRINKO 2022 [2]
Kita in BayernTäglichEinmal pro JahrLGL Bayern [1]
SchuleMindesthäufigkeiten je Raumart nach NormIn den FerienDIN 77400 [3]
TreppenhausWöchentlich bis vierzehntägigEinmal pro JahrBranchenüblich

Zwei Hinweise zur Einordnung. In Kitas und Praxen ist der Hygieneplan der Einrichtung maßgeblich, die Tabelle zeigt nur den Rahmen. Für bayerische Kitas ist die jährliche Grundreinigung im Merkblatt des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ausdrücklich vorgesehen. [1] Und bei allen anderen Objekten sind die Werte Richtgrößen: Ein Büro mit 40 Personen und Kundenverkehr braucht einen anderen Rhythmus als eine Kanzlei mit vier Arbeitsplätzen.

Beim Zeitpunkt haben Sie mehr Spielraum als bei der Häufigkeit. Schulen und Kitas legen die Grundreinigung in die Ferien und Schließwochen, in Bayern vor allem in den August. Für Eingangsbereiche und Treppenhäuser ist das Frühjahr sinnvoll, wenn Splitt und Streumittel des Winters aus dem Haus sind. Büros wählen meist ein langes Wochenende oder die Tage zwischen den Jahren. Termine in diesen Zeiträumen sind schnell vergeben und sollten einige Monate vorher stehen.

Selbsttest: Ist bei Ihnen eine Grundreinigung fällig?

Gehen Sie mit dieser Liste einmal durch Ihr Objekt, am besten bei Tageslicht. Treffen zwei oder mehr Punkte zu, ist eine Grundreinigung sehr wahrscheinlich sinnvoll.

  • Auf dem Boden sind Laufstraßen zu erkennen, also stumpfe oder dunklere Bahnen zwischen Tür, Arbeitsplätzen und Küche.
  • Der Boden wirkt direkt nach dem Wischen sauber, nach dem Trocknen aber wieder grau oder fleckig.
  • Der Belag fühlt sich leicht klebrig an oder quietscht unter den Schuhen. Das deutet auf aufgebaute Pflegemittelreste hin.
  • Fliesenfugen sind deutlich dunkler als an wenig begangenen Stellen, etwa unter einem Schrank.
  • An Armaturen, Duschwänden oder im WC bleiben trotz regelmäßiger Reinigung Kalkränder zurück.
  • Auf Heizkörpern, Leuchten, Türzargen oder Schrankoberseiten liegt sichtbarer Staub.
  • Teppichboden hat Flecken, die sich nicht mehr heraussaugen lassen, oder riecht muffig.
  • Niemand im Haus weiß, wann die letzte Grundreinigung stattgefunden hat, oder sie liegt länger als ein Jahr zurück.

Der letzte Punkt ist der häufigste. Gerade in gemieteten Büros übernimmt man Böden, deren Pflegezustand niemand dokumentiert hat. Treffen nur die ersten beiden Punkte zu und nur in den Laufzonen, kann auch eine Zwischenreinigung genügen.

Fünf typische Situationen und was sie brauchen

SituationWas sinnvoll istWarum
Wechsel der ReinigungsfirmaGrundreinigung zum Start, danach UnterhaltsreinigungDie laufende Reinigung ist darauf kalkuliert, einen sauberen Zustand zu halten. Altlasten sprengen diese Kalkulation.
Einzug in gebrauchte RäumeGrundreinigung vor dem MöbelaufbauLeere Räume sind am schnellsten und günstigsten zu bearbeiten, und der Zustand der Böden ist meist unbekannt.
Nach Umbau oder RenovierungErst Bauendreinigung, dann UnterhaltsreinigungBaustaub, Mörtelreste und Schutzfolien brauchen eigene Verfahren. Eine Grundreinigung ist danach selten zusätzlich nötig.
Laufender Vertrag, Böden werden stumpfZwischenreinigung der Laufzonen, Grundreinigung nach PlanDer Verschleiß sitzt in den Laufwegen. Die ganze Fläche zu bearbeiten wäre verschenkt.
Auszug und RückgabeGrundreinigung als EndreinigungDer Mietvertrag verlangt in der Regel einen gereinigten Zustand. Ein Protokoll mit Fotos erspart Streit bei der Übergabe.

Die erste Zeile ist die wichtigste. Übernimmt ein Dienstleister ein Objekt mit Altlasten, reicht die kalkulierte Zeit nicht, und das Ergebnis enttäuscht von der ersten Woche an, ohne dass jemand schlecht arbeitet. Halten Sie deshalb den Zustand nach der Grundreinigung mit einigen Fotos fest. Dann haben beide Seiten einen klaren Maßstab dafür, was die laufende Reinigung zu halten hat.

Drei Fehler bei der Entscheidung

Die Grundreinigung als Ersatz für zu seltene Unterhaltsreinigung

Wer die laufende Reinigung auf ein Minimum kürzt und zweimal im Jahr alles aufholen lässt, zahlt doppelt. Der Aufwand der Grundreinigung steigt mit jedem Monat Rückstand, und in der Zeit dazwischen wirkt das Objekt ungepflegt. Das kommt bei Kunden, Patienten und Bewerbern an.

Die Grundreinigung ganz streichen

Der umgekehrte Fall ist häufiger. Die Unterhaltsreinigung läuft, alles sieht ordentlich aus, und die Grundreinigung fällt drei Jahre hintereinander dem Budget zum Opfer. Der Pflegefilm eines elastischen Bodens ist aber eine Verschleißschicht. Ist sie durchgelaufen, nutzt sich der Belag selbst ab, und das lässt sich nicht mehr reinigen, sondern nur noch sanieren oder ersetzen.

Beides getrennt vergeben, ohne dass einer vom anderen weiß

Wenn ein Unternehmen laufend reinigt und ein anderes einmal im Jahr die Böden macht, passen Pflegemittel und Beschichtung oft nicht zusammen. Das Ergebnis sind Schlieren, rutschige Stellen oder ein Pflegefilm, der nach Wochen wieder grau ist. Wer trennt, sollte zumindest die eingesetzten Produkte abstimmen lassen.

So stehen beide Leistungen im Angebot

In einem sauberen Angebot finden Sie die Unterhaltsreinigung als monatliche Pauschale mit festem Leistungsumfang und die Grundreinigung als eigene Position, entweder mit Termin im Jahresplan oder als Option auf Abruf. Sinnvoll ist, beides gemeinsam anzufragen. Dann kalkuliert der Anbieter die laufende Reinigung auf einen definierten Ausgangszustand, und Sie wissen von Anfang an, was das Jahr kostet.

Pauschale Quadratmeterpreise aus dem Internet helfen dabei wenig, weil Bodenbelag, Zustand, Möblierung und Reinigungszeiten den Aufwand stark verschieben. Ein belastbares Angebot setzt deshalb eine Besichtigung voraus. Bei Germany Cleaning ist sie kostenlos, und Sie erhalten danach innerhalb von 24 Stunden ein Angebot zum Festpreis, für die Unterhaltsreinigung in München ebenso wie für die Grundreinigung.

Über Germany Cleaning. Wir reinigen seit über 20 Jahren Büros, Praxen, Kitas und Wohnanlagen im Großraum München. Die Beiträge in diesem Ratgeber stützen sich auf amtliche Vorgaben, Normen und die Praxis der Gebäudereinigung. Alle Quellen sind unter dem Beitrag genannt.

Quellen

  1. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): Routinemäßige Hygienemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen, Stand August 2018. Zur Quelle
  2. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, Bundesgesundheitsblatt 2022. Zur Quelle
  3. DIN 77400:2015-09, Reinigungsdienstleistungen, Schulgebäude, Anforderungen an die Reinigung (Hinweis der BG BAU zum kostenlosen Bezug). Zur Quelle

Häufige Fragen

Kurz gefragt, kurz beantwortet

Wie oft ist eine Grundreinigung nötig?

In Büros und Standardobjekten reicht in der Regel eine Grundreinigung pro Jahr, bei starker Nutzung zwei. Für Kindertageseinrichtungen in Bayern sieht das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit grundsätzlich eine Grundreinigung pro Jahr vor. Stark beanspruchte Eingangsbereiche und Treppenhäuser profitieren von einem Termin nach dem Winter.

Ersetzt eine gründliche Unterhaltsreinigung die Grundreinigung?

Nein. Auch bei sorgfältiger laufender Reinigung bauen sich Pflegemittelreste auf, Kalk setzt sich fest und Schmutz wandert in Fugen, Ecken und Poren des Bodenbelags. Das lässt sich nur mit den Verfahren der Grundreinigung entfernen, also mit Grundreiniger, Maschine und deutlich mehr Zeit pro Quadratmeter.

Was ist eine Zwischenreinigung?

Eine Zwischenreinigung bearbeitet nur die stark beanspruchten Zonen wie Eingang, Flure und Laufwege intensiver, ohne die Bodenbeschichtung zu entfernen. Sie frischt den Pflegefilm dort auf, wo er verschleißt, und verlängert so den Abstand bis zur nächsten vollständigen Grundreinigung.

Brauche ich vor dem Start der Unterhaltsreinigung eine Grundreinigung?

Oft ja. Beim Wechsel des Dienstleisters, beim Neubezug oder nach einem Umbau schafft die Grundreinigung einen sauberen Ausgangszustand. Die laufende Reinigung ist darauf kalkuliert, diesen Zustand zu halten, nicht darauf, Altlasten abzutragen.

Kann der Betrieb während der Grundreinigung weiterlaufen?

Meist nur eingeschränkt. Räume müssen ganz oder teilweise geräumt werden, beschichtete Böden brauchen Trocknungszeit und gereinigte Teppiche sind mehrere Stunden feucht. Deshalb finden Grundreinigungen in der Regel am Wochenende, abends oder in Schließzeiten statt.

Was kostet eine Grundreinigung im Vergleich zur Unterhaltsreinigung?

Pro Quadratmeter ist die Grundreinigung deutlich aufwendiger als ein einzelner Durchgang der Unterhaltsreinigung, sie fällt aber nur ein bis zweimal im Jahr an. Der Preis hängt vor allem von Fläche, Bodenbelag, Zustand und Möblierung ab. Ein seriöses Angebot setzt deshalb eine Besichtigung voraus.

Ist die Grundreinigung in Kitas vorgeschrieben?

Maßgeblich ist der Hygieneplan der Einrichtung. Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sieht in seinem Merkblatt für Kindertageseinrichtungen grundsätzlich eine Grundreinigung pro Jahr vor, und daran orientieren sich Träger und Gesundheitsämter.

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